Bezahlbarer Wohnraum für Studierende nötiger denn je – Forderung: Renovierung der Wohnheime im Bestand

Der SPD-Ortsverein Barop fordert die SPD-Landtags- und -Bundestagsfraktion auf, ausreichende finanzielle Zuschüsse zur Renovierung des vorhandenen Bestands in den Haushalt und in die Finanzplanung einzustellen. Die äußerst angespannte Wohnsituation für Studierende sowie der erhebliche Renovierungsstau der Wohnheime im Bestand, der landesweit für die zwölf Studierendenwerke bei rund 350 Mio. Euro und allein beim Studierendenwerk Dortmund bei rund 49 Mio. Euro liegt, machen diese Forderung dringend erforderlich!

Der Mangel an bezahlbarem studentischem Wohnraum wird aktuell immer mehr zu einer sozialen Frage mit entsprechendem sozialem Sprengstoff. Die Miete ist inzwischen der größte Kostentreiber für Studierende. Sie belastet ihre Budgets bzw. die Budgets ihrer unterhaltsverpflichteten Eltern stark. BAföG-Empfängerinnen und -empfängern stehen derzeit nach dem aktuellen Fördersatz gerade einmal 250 Euro zur Finanzierung von Miete und Nebenkosten zur Verfügung. Die Studierenden mit den geringsten Einnahmen müssen inzwischen fast die Hälfte ihrer zur Verfügung stehenden Mittel für die Miete aufwenden. Hier wird der Anspruch der SPD „Bildung für Alle“ in Frage gestellt. Endet nach der Schulzeit dieser Bildungsanspruch für Alle? Es ist dringend erforderlich, hier zeitnah Abhilfe zu schaffen, damit die Studierenden bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinschaft der Studierendenheime finden können.

Seit der Grundgesetzänderung, dank derer nun der ‚Digitalpakt Schule‘ der Bundesregierung realisiert werden konnte, ist der Weg für den Bund offen, auch Wohnheimplätze zu fördern. Das ist als Ziel auch im Koalitionsvertrag versprochen! Aus diesem Grunde fordern wir dies nun auch endlich umzusetzen. Eine gemeinsame Bund-Länder-Förderung für bezahlbaren Wohnraum für Studierende hat eine hohe wirtschaftliche und  gesellschaftliche Rendite. Jeder Euro staatliches Geld, der in das studentische Wohnen bei den Studierendenwerken investiert wird, ist gut angelegt.

Begründung:

Bezahlbarer Wohnraum für Studierende ist nötiger denn je. Der freie Wohnungsmarkt bietet offensichtlich keine Lösung, um Studierenden mit geringem Budget bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Viele Investorenmodelle, die zur Zeit Studierendenappartements im hochpreisigen Segment auf den Markt bringen, sind rein renditeorientiert und nur für eine wohlhabendere Klientel nutzbar. Deshalb müssen die Studierendenwerke hier als soziales Korrektiv agieren können und dafür entsprechend mit Finanzmitteln ausgestattet werden. Im öffentlichen Auftrag bauen und erhalten sie bezahlbaren Wohnraum für Studierende und garantieren zudem eine langjährige Miet- und Zweckbindung. Die Studierenden-Appartements im Bestand müssen modernen aktuellen Ansprüchen genügen und in vielen Fällen renoviert werden, aber trotzdem mit bezahlbaren Mieten an die Studierenden vermietet werden können. Damit dies sozialverträglich durchgeführt werden kann, sind finanzielle Fördermittel in entsprechender Höhe für die Studierendenwerke unerlässlich. Die derzeitigen Finanzierungshilfen des Landes für Neubau und Renovierungen der Studierendenwohnheime bestehen lediglich darin, günstige Kredite durch die NRW-Bank (allerdings mit erheblichen Bindungen) zur Verfügung zu stellen. Das hat aber nicht den gewünschten Erfolg gebracht, auch da Bauvorhaben durch die Studierendenwerke wegen des z.Zt. günstigen allgemeinen Zinssatzes am Markt besser frei finanziert werden können und dann zudem keine ungünstigen Bindungen entstehen. Andererseits kann das Studierendenwerk Dortmund trotz der günstigen Zinssätze die Renovierungen ebenso wie Neubauten nicht sozialverträglich (heißt bezahlbare Mieten für Studierende) durchführen, da die Baukosten zu hoch sind.

Hinsichtlich der Entwicklung der Landeszuschüsse müssen über Jahre Versäumnisse eingestanden werden. Eine zumindest mit den Sozialbeiträgen der Studierenden gleichberechtigte Finanzierung der Studierendenwerke im Sinne ihres gesetzlichen Auftrags, gab es zum letzten Mal im Jahr 2005. 2006 sank der Zuschuss der Landesregierung auf 32 Mio. Euro. Damit stieg der Betrag, der über die Sozialbeiträge der Studierenden finanziert werden musste, auf rund 50 Mio. Euro. Trotz eines starken Anstiegs der Studierenden-zahlen wuchsen die Zuschüsse seitens der Landesregierung nicht. Auch eine Korrektur um etwa 25 Prozent der Bezuschussung ab 2011 auf rund 40 Mio. Euro wurde der neuen Situation an den Hochschulen nicht gerecht. So muss das folgende Fazit in Hinblick auf die Finanzierungslage der Studierendenwerke gezogen werden: Die Sozialbeiträge haben sich in den letzten 10 Jahren um 114 Prozent erhöht, der allgemeine Zuschuss ist im Schnitt um 0,4 Prozent gesunken. Der Anteil der Studierenden an der Gesamtfinanzierung (durch die Sozialbeiträge) macht 24 Prozent aus, der des Landes 10 Prozent.