Verwaltung prüft LKW-Verbot für Ostenbergstraße

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Die Tiefbauverwaltung wird prüfen, ob in der Ostenbergstraße ein Verbot für LKW über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (StVO Verkehrszeichen-Nr. 253) eingeführt werden kann. Auf Initiative des SPD-Ortsvereins Barop hat die Bezirksvertretung Hombruch der Verwaltung in der Sitzung am 3. November 2015 einen entsprechenden Auftrag erteilt. Dies war Teil des Beschlusses über die Verwaltungsvorlage zu den Ergebnissen und Konsequenzen der 2014 durchgeführten Verkehrszählung im Bereich der Universität,  der im September wegen Beratungsbedarfs der Fraktionen noch geschoben worden war.

Danach wird die Ostenbergstraße an der Brücke über den Rüpingsbach nicht (wie in früheren Planungen vorgesehen) abgebunden, da das Verkehrsaufkommen laut Zählung um rund 20 % zurück gegangen ist. Der SPD-Ortsverein Barop wird allerdings darauf dringen, dass die Straße nach den im Jahr 2017 anstehenden Kanalbauarbeiten verkehrsberuhigt ausgebaut wird. Im Vorgriff darauf wurde jetzt das LKW-Verbot über 3,5 Tonnen beantragt.

Die Kanalbauarbeiten werden nach jetzigem Planungsstand im Kreuzungsbereich Ostenbergstraße / Lehnertweg mit dem Anschluss an den Parallelkanal Rüpingsbach beginnen und dann in der Ostenbergstraße in offener Bauweise Richtung Stockumer Straße fortgeführt. Die Arbeiten erfolgen in 50 Meter langen Abschnitten mit einem Tagespensum von etwa fünf Metern. Durch Aufhebung der Einbahnstraßenregelung während der Bauphase wird die fußläufige und motorisierte Erreichbarkeit der Grundstücke weitgehend sicher gestellt. Genauere Zeitangaben zu Beginn und Dauer der Arbeiten sind derzeit noch nicht möglich.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird kein Planverfahren für eine Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee eingeleitet. Die Option soll allerdings gesichert werden, um verkehrsbedingte Anpassungen des Straßennetzes an zukünftige, noch nicht absehbare Entwicklungen zu erleichtern. Ob und wann ein Rückbau der Universitätsstraße auf die zwei südlichen Spuren mit Anpassung der Knoten Hauert und Meitnerweg erfolgen kann, ist im Moment noch offen.

Hier die Verwaltungsvorlage im Wortlaut!