Marktgesetz am Widerstand der Grünen gescheitert

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Die Fraktionsspitzen von SPD und Grünen haben jüngst verkündet, dass es in dieser Legislaturperiode kein Marktgesetz für Nordrhein-Westfalen geben wird. Gescheitert ist das Vorhaben am Widerstand der Grünen, die kein Interesse an einer Regelung im Sinne des Vororthandels hatten.

Nach Änderung des Ladenschlussgesetzes NRW am Anfang dieser Legislaturperiode – mittlerweile dürfen Geschäfte nur noch vier Mal im Jahr sonntags öffnen – gab es Kritik von den Einzelhandelsverbänden, dass von dieser neuen Regelungen Flohmärkte nicht betroffen seien. Wer Flohmärkte wie z.B. den der  TU Dortmund  besucht, kann feststellen, dass dort von Profihändlern sehr viel Neuware angeboten wird, was in den Augen der SPD-Fraktion im Landtag zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Händler in den Stadtteilzentren führt.
Daher sollte das Wirtschaftsministerium einen Entwurf für ein Marktgesetz NRW erstellen, das den Verkauf von Neuwaren auf Sonntagsflohmärkten verbietet. Die Erstellung des Gesetzes zog sich in die Länge, da viele Akteure Bedenken anmeldeten, z.B. die Veranstalter von Weihnachtsmärkten, Mittelalterfesten, Volksfesten, Kirmesveranstaltungen etc., die von einem solchen Verbot ebenfalls erheblich betroffen gewesen wären. Es war aber politischer Wille, nur gegen Flohmärkte vorzugehen. Diese Bedenken wurden in das Gesetz eingebaut. Das Gesetz war juristisch stimmig, so dass es nun eigentlich hätte eingebracht werden können. Die Clearingstelle Mittelstand bei der IHK hatte keine Bedenken gegenüber dem Gesetzesvorhaben.

Schlussendlich hat der grüne Koalitionspartner nicht mitgespielt. Dort gab es kein Interesse für eine Regulierung. Die SPD-Fraktion war dagegen bereit, im Sinne der Geschäftsleute in den Vororten eine Regelung zu treffen. Für 2017 wird sich die SPD das Thema auf die Agenda schreiben und versuchen, es in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen.