AsF Dortmund: Weg mit §219a Strafgesetzbuch!

Weg mit dem 219a StGB! Foto: geralt / Pixabay

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen -AsF- in Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den §219a des Strafgesetzbuches (StGB) ersatzlos zu streichen.

Wie der Fall von Frau Dr. Kristina Hänel zeige, gibt es auch heute noch militante Gruppen von Abtreibungsgegner*innen, die es immer wieder erreichen, dass sich Ärzte und Ärztinnen vor Gericht für die reine Auskunft über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verantworten müssen und teils zu hohen Geldstrafen verurteilt werden.

Zum Entsetzen der Genossinnen an der Basis hat sich die Bundestagsfraktion der SPD entschlossen, auf Wunsch der CDU den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des 219a StGB nicht in den Bundestag einzubringen. Dazu die Dortmunder SPD-Frauen: “Das nun von SPD und CDU ausgehandelte ‘Kompromisspapier’ ändert am Status  Quo nichts. Staatliche bzw. staatlich beauftragte Stellen sollen in Zukunft online Informationen über Abtreibungen bereitstellen. Dafür allerdings, ist eine Gesetzesänderung jedoch überhaupt nicht nötig. Das ist bereits heute erlaubt und wird auch bereits getan.”

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Dortmund lehnt eine Stigmatisierung der betroffenen Frauen grundsätzlich ab und fordert deshalb den Zugang zu Informationen für Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern: “Auskünfte durch Ärztinnen müssen straffrei bleiben!”