Studentisches Wohnen an der Baroper Bahnhofstraße

Ortstermin mit den Anliegern an der Baroper Bahnhofstraße.

Laut Stadtverwaltung liegen dem Bauordnungsamt seit dem 11.05.2018 die Bauanträge für die Errichtung von drei Wohngebäuden mit insgesamt 276 Studenten-Appartements an der Baroper Bahnhofstraße/ Am Hedreisch vor. Das Gelände, auf dem früher ein Bamarkt und zuletzt ein Supermarkt angesiedelt war, ist inzwischen frei geräumt und eingeebnet worden.

Die geplanten Wohneinheiten sollen sich wie folgt verteilen:

  • Haus A an der Baroper Banhofstraße mit 216 Wohneinheiten (WE).
  • Haus B Am Hedreisch mit 21 WE
  • Haus C Am Hedreisch mit 39 WE.

In einer Stellungnahme für die Bezirksvertretung Hombruch führt die Verwaltung weiter aus:

Alle Gebäude sollen mit einem extensiv begrünten Flachdach versehen werden. Unter dem Haus B ist eine Tiefgarage mit 21 Kfz-Einstellplätzen geplant. Ein Teilbereich des Untergeschosses des Hauses A soll der Unterbringung von 310 Fahrradstellplätzen dienen und weitere 27 oberirdische Fahrradstellplätze sind im Innenhof vorgesehen.

Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Straße Am Hedreisch geplant. Die Gebäude können zu Fuß über je zwei Eingänge an der Baroper Bahnhofstraße und an der Straße Am Hedreisch betreten werden. Im Schnittpunkt der beiden Straßen ist zusätzlich ein Foyer mit Verbindung zum Hofbereich vorgesehen. Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund hat die gesicherte Erschließung des Grundstücks bestätigt. Die Abteilung Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes hat keine Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, da bei studentischem Wohnen an diesem Standort mit einem verhältnismäßig geringen Pkw-Aufkommen zu rechnen ist. Aufgrund der Nähe zur TU wird die Nutzung von Bus und Bahn bzw. Rad überwiegen. Dies wird durch das verpflichtende Semesterticket sowie das große Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten im Gebäude gefördert. Das  PKW-Verkehrsaufkommen wird deutlich niedriger erwartet als dies früher durch die Einzelhandelsnutzung der Fall war und ist problemlos im Netz abzuwickeln.

Die Verwaltung betont in ihrer Stellungnahme, dass ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestehe, sofern ein Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspreche und die Erschließung gesichert sei. Die Prüfung des Antrages sei noch nicht abgeschlossen und werde fortgesetzt. Der dargelegte Sachverhalt gebe den aktuellen Verfahrensstand wieder.

In einer Bürgerinformationsveranstaltung, die auch auf Initiative des Ortsvereins Barop zustande kam, erklärten die Investorenvertreter, dass Veränderungen an der Planung für sie nicht mehr vorstellbar seien, vielmehr so bald wie möglich die Bagger anrollen sollen. Die Bauarbeiten sind mittlerweile in vollem Gange. Die Fotos zeigen den Stand von Dezember 2019.