Verkaufsoffene Sonntage 2018

Oberbürgermeister Ullrich Sierau hat vor wenigen Tagen die mit den Gewerkschaften, Kirchen, Stadtbezirken, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V., dem City-Ring und dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft abgestimmte Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage auf die gesetzlich limitierten elf Termine vorgestellt. Bevor die Termine letztlich per Verordnung freigegeben werden können, prüft die Verwaltung für jeden Einzelfall, ob Anlass und räumliche Ausdehnung der geplanten Sonntagsöffnung mit der aktuellen Rechtslage vereinbar sind. Danach darf die Ladenöffnung immer nur begleitend zu  einer Veranstaltung stattfinden.

Vorgesehen sind für den Stadtbezirk Hombruch folgende Termine:

13.05.2018 – Hombruch Marktplatzfest

02.09.2018 – Hombrucher Straßenfest

11.11.2018 – Hombrucher Martini- und Bauernmarkt.

Der für die Freigabe einer Sonntagsöffnung zugrundeliegende Anlass muss eine prägende Wirkung für den öffentlichen Charakter des Tages haben.
Die regelmäßigen Voraussetzungen einer Sonn- oder Feiertagsöffnung hatte das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen bereits mit Erlass vom 07. September 2016 festgelegt. Sonn- und Feiertage genießen als Tage der Arbeitsruhe durch Verfassung und Gesetz einen hohen Schutz, der nur im Ausnahmefall unter engen Voraussetzungen durchbrochen werden darf.