Ratsfraktion nach Urteil: Betreuungsgeld in NRW einstellen

ClkerFreeVectorImages / Pixabay
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Die SPD-Ratsfraktion hat mit Zufriedenheit Kenntis vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld genommen. „Wir haben uns in Dortmund sozialpolitisch immer gegen diese Leistung ausgesprochen und der Förderung von Kindern in Einrichtungen den Vorrang gegeben. Wir setzen jetzt darauf, dass das Betreuungsgeld in Nordrhein-Westfalen bald eingestellt wird“, so SPD-Ratsmitglied Michael Taranczewski, der auch dem Sozialausschuiss vorsitzt.

In seiner Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nicht der Bund, sondern die Länder für das Betreuungsgeld zuständig gewesen wären. Nach einer Übergangsfrist obliegt es nun den Ländern zu entscheiden, ob und wie sie das Betreuungsgeld weiterführen wollen. Taranczewski: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesregierung NRW das Bertreuungsgeld fortführt. Und das wäre auch gut so. Es war von Anfang der falsche Weg, Anreize dafür zu schaffen, dass Kinder zu Hause verbleiben und nicht in Einrichtungen mit anderen Kindern zusammen gefördert werden.“

In vielen Anfragen hat die SPD-Fraktion im Sozialausschuss das Betreuungsgeld immer wieder hinterfragt und Kritik daran geübt. Allein im ersten Jahr der Einführung 2013 beantragten in Dortmund fast 2.400 Personen Betreuungsgeld, landesweit lagen die Antragszahlen bei fast 80.000 Anträgen. Das hatte auch zu zusätzlichem Arbeitsaufwand im Dortmunder Versorgungsamt geführt. Im Bundeshaushalt stehen in diesem Jahr rund 900 Mio. € für das Betreuungsgeld zur Verfügung.

Dazu Michael Taranzcewski abschließend:„Das Betreuungsgeld hat insbesondere Frauen mit kleinen Kindern vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Das nun eingesparte Betreuungsgeld sollte deshalb in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätzen investiert werden.”