Kosten der Flüchtlingsunterbringung: SPD-Fraktion bringt Resolution in den Rat ein

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Die SPD-Fraktion hat zur Ratssitzung am 7. Mai 2015 eine Resolution vorgelegt, mit der der Bund aufgefordert werden soll, unverzüglich die vollständigen Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu übernehmen. Dabei seien auch die kommunalen Integrationskosten und die Kosten der geduldeten Flüchtlinge vollständig miteinzubeziehen.

Wörtlich lautet der Text: “Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu seiner humanitären Verpflichtung und Verantwortung, den Flüchtlingen Hilfe zu leisten. Die Integration von Flüchtlingen ist für unsere Gesellschaft auch mit vielen Chancen verbunden. Dafür müssen wir den passenden Rahmen schaffen, etwa über einen verbesserten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt oder einen erleichterten Zugang zu Sprachkursen. Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Bewältigung der Folgen internationaler Konflikte und Krisen aber nicht alleine lassen.

Im Jahr 2015 sind allein bis März schon insgesamt 85.394 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 37.820 Asylanträgen bedeutet dies eine Verdoppelung (+125,8 %). Mit diesem enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen geht der rasante Anstieg der kommunalen Kosten für die Flüchtlingsunterbringung einher. Die Flüchtlingsströme wurden bisher massiv unterschätzt, so dass kurzfristige Hilfe erforderlich ist.

Beim BAMF liegen rund 200.000 unbearbeitete Asylanträge vor und die Bearbeitungszeit beträgt dort immer noch fast sechs Monate. Der Bund ist hier in besonderer Weise gefordert, das BAMF personell noch stärker auszustatten und Verfahrensabläufe weiter zu beschleunigen.

Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen von Land und Bund, in den Jahren 2015 und 2016 bundesweit jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, sind ein wichtiger Beitrag, decken aber immer noch bei Weitem nicht die Kosten, die in Dortmund für die Versorgung und Unterbringung, ganz zu schweigen von Betreuungs- und Integrationsangeboten wie Sprachkursen, entstehen.

Der Rat der Stadt Dortmund sieht den Bund in der Pflicht, die Kommunen weiterhin spürbar zu entlasten. Wir schließen uns ausdrücklich der Forderung an, dass der Bund unverzüglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vollständig übernehmen muss. Dabei sind auch die kommunalen Integrationskosten und die Kosten der geduldeten Flüchtlinge vollständig miteinzubeziehen.

Langfristig ist ein Systemwechsel in der Flüchtlingspolitik erforderlich, der vorsieht, dass asylsuchende Menschen aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Regelsysteme des Sozialgesetzbuches überführt werden.
Das sorgt nicht nur für Klarheit in der Kostenthematik, sondern würde insbesondere auch die Versorgung der Flüchtlinge verbessern und auf klare Regelungen abstellen.

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss an die Bundesregierung und alle Bundestagsfraktion zu übersenden.”