Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Verbot des NWDO

geralt / Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das vom Innenminister des Landes NRW am 10. August 2012 verfügte Verbot der rechtsextremen Vereinigung “Nationaler Widerstand Dortmund” bestätigt. Für unseren Oberbürgermeister Ullrich Sierau eine folgerichtige Entscheidung und ein schönes nachträgliches Weihnachtsgeschenk.

“Das Verbot ist getragen von der Feststellung, dass sich die Vereinigung Nationaler Widerstand Dortmund gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und den Strafgesetzen zuwider läuft. Es darf nicht sein, dass die gleichen Aktivitäten, die zu einem rechtsbeständigen Verbot des Nationalen Widerstands Dortmund geführt haben, von den selben Leuten unter dem Schutz- und Deckmantel des Parteienprivilegs munter weiterbetrieben werden dürfen. Auch die Partei ‘Die Rechte’ gehört verboten, damit dem rechtsextremen Unwesen in unserer Stadt ein weiterer Riegel vorgeschoben wird”, betont Sierau in einer Stellungnahme zum aktuellen Urteil.

In seiner Urteilsbegründung führt der 5. Senat aus, dass die Klage nicht im Namen aller zum Zeitpunkt der Klageerhebung vorhandenen Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins erhoben worden sei. Dies wäre aber notwendig gewesen, weil nicht durch Satzung Stimmenmehrheit vereinbart oder eine Übertragung der Geschäftsführung erfolgt sei. Insoweit sei die Klage schon aus formalen Gründen als unzulässig abzuweisen gewesen.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.